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Vorrang geben. Dieses Verkehrsschild zeigt an, dass gemäß § 19 Absatz 4 StVO Vorrang zu geben ist. Dieses Schild wird vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr angebracht, sofern nicht das Vorschriftszeichen "Halt" erforderlich ist.
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Wir verstehen uns als Innovationsführer in der Verkehrstechnik und sind stets bemüht, Produkte für moderne Druck- und Werbetechnik sowie für Autofolierung anzubieten. Durch unser langjähriges Know-How und die stetige Erweiterung unseres Maschinenparks sind wir Ihr verlässlicher Partner für kreative Drucke und Folierungen im Innen- und Außenbereich.
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